- Banking bequem mit dem Smartphone
- Vom TÜV Saarland geprüfte App
- Alle Konten im Überblick
VR Banking App
Bankgeschäfte unterwegs erledigen: Einfach. Schnell. Geprüft sicher.
Die VR Banking App für Privat- und Firmenkunden überzeugt durch ihre Nutzerführung und hohen Sicherheitsstandards. Mit ihr haben Sie Ihre Finanzen immer und überall im Blick. Prüfen Sie einfach unterwegs Kontostände, die Umsätze Ihrer Kreditkarte oder veranlassen Sie eine Überweisung. Sie können auch Konten bei anderen Banken mit der App verwalten. Zudem stehen Ihnen eine Vielzahl weiterer nützlicher Funktionen zur Verfügung.
Vom TÜV Saarland geprüft
Der TÜV Saarland bestätigt die Sicherheit der VR Banking App. Er bestätigt, dass die Kommunikationswege innerhalb der VR Banking App sicher und die in der App gespeicherten Daten ausreichend abgesichert sind.
Die VR Banking App – Banking, wann und wo ich will
Kurz & knapp erklärt: die VR Banking App
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2024)
Die beliebtesten Funktionen im Überblick
Neben den Standardfunktionen wie der Umsatzanzeige, der Übersicht über die Überweisungen und die Daueraufträge bietet die VR Banking App folgende Funktionen:
Multibankfähigkeit: alle Konten im Blick
Börse & Märkte
Fonds im UnionDepot verwalten
Apple Pay
Prepaid-Guthaben aufladen
Elektronisches Postfach
Rückrufwunsch
Aktien im Depot verwalten
Wero: mobiles Bezahlverfahren
Fotoüberweisung
Die Sicherheitsfeatures der VR Banking App
- Das Öffnen der App auf dem Smartphone ist geschützt durch ein App-Passwort oder die biometrische Anmeldung per Fingerprint, Touch ID oder Face ID.
- Das verschlüsselte App-Passwort wird im sicheren Speicherbereich des Smartphones abgelegt.
- Die gesamte Kommunikation zwischen VR Banking App und der Volksbank Leonberg-Strohgäu eG ist verschlüsselt.
- Die in der App gespeicherten Daten können nicht auf ein anderes Smartphone kopiert werden.
- Sie haben vergessen sich abzumelden? Kein Problem. Die VR Banking App schließt sich nach drei Minuten Inaktivität automatisch.
Das benötigen Sie
Voraussetzungen
- Ein für das OnlineBanking freigeschaltetes Konto inkl. Online-Banking-Zugangsdaten sowie Internetzugang.
- Smartphone bzw. Tablet mit installierter VR Banking App und iOS-Betriebssystem ab Version 15 bzw. ab Version 8 für Android.
- Ein gültiges TAN-Verfahren. Wählen Sie zwischen der VR SecureGo plus App und den Sm@rt-TAN-Verfahren.
Nach dem Download
- Öffnen Sie die VR Banking App.
- Legen Sie ein Passwort fest. Anforderungen an das Passwort: mindestens 8 Zeichen, maximal 20 Zeichen, eine Ziffer muss enthalten sein sowie mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe. Das Passwort darf weder Ihren VR-NetKey noch Ihre PIN enthalten. Wenn Sie zusätzlich Sonderzeichen verwenden, erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Passworts.
- Geben Sie Ihre Bankleitzahl ein oder suchen Sie nach dem Namen Ihrer Bank oder dem BIC.
- Melden Sie sich einmalig mit Ihrem VR-NetKey und Ihrer Online-Banking-PIN in der VR Banking App an.
Nach diesem ersten Registrierungsvorgang können Sie sich künftig per Passwort oder alternativ per Fingerabdruck, Touch-ID oder Face-ID in Ihrer VR Banking App anmelden. Es wird automatisch eine Gerätebindung erstellt, die Ihr Endgerät fest mit der App verknüpft.
Häufige Fragen zur VR Banking App
Zur Nutzung der VR Banking App schalten Sie eines der folgenden TAN-Verfahren frei:
• VR SecureGo plus oder
• eines der Sm@rt-TAN-Verfahren.
Mit der gesetzlichen Vorgabe PSD2 wurden die Anforderungen an die Kunden-Authentifizierung bei Zahlungen verschärft. Das heißt, beim Login im OnlineBanking und in der VR Banking App sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen müssen Sie sich in der Regel mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren1.
Mit der obligatorischen Gerätebindung in der VR Banking App wird die geforderte starke Kundenauthentifizierung für den Login erreicht.
Weitere häufige Fragen
- In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden – zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.