- Hintergrundinformationen
- Was Sie jetzt tun müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Hintergrundinformationen
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wir benötigen Ihre Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Sonderbedingungen sowie zum Preis- und Leistungsverzeichnis, das zum 1. April 2023 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang haben wir die Preise unserer Kontomodelle überprüft und angepasst.
Im Januar 2023 haben Sie Post von uns erhalten – entweder in Ihrem Briefkasten oder als Nachricht in Ihrem ePostfach - mit dem Betreff „Wir benötigen Ihre Zustimmung“. Wir haben es Ihnen so einfach wie möglich gemacht, so dass Sie Ihre Zustimmung online in wenigen Schritten erteilen können:
- Den QR-Code auf dem Brief scannen oder https://vbleos.ihre-zustimmung.de aufrufen und Ihre Zustimmungs-ID sowie den Zugangscode eingeben. Diese Angaben finden Sie im Anschreiben.
- Dokumente herunterladen und einsehen.
- Mit wenigen Klicks zustimmen.
Bitte beachten Sie die „Wichtigen Hinweise“ in Ihrem Anschreiben und versäumen Sie nicht, der „Zusammenfassung“ am Ende zuzustimmen.
Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für Ihre Bankgeschäfte das Online-Banking und für Ihre Kommunikation mit uns das elektronische Postfach nutzen. Sie haben noch keinen Online-Zugang?
Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Antworten auf Ihre Fragen
Es ist sinnvoll, die Zustimmung möglichst zeitnah zu erteilen – auch um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Wenn Sie ein Girokonto oder ein Wertpapierdepot bei uns haben, dann sollten Sie im Januar 2023 Post von uns erhalten haben (im Briefkasten bzw. in Ihrem elektronischen Postfach unter dem Reiter „Nachrichten“). Im Februar und März 2023 haben wir Sie ggf. nochmals erinnert. Wenn Sie nichts erhalten haben, dann kommen Sie bitte unbedingt auf Ihre Kundenberaterin / Ihren Kundenberater zu.
Da wir Ihre Zustimmung für jede Personen-/Kundennummer separat dokumentieren müssen, können Sie mehrere Schreiben erhalten. Führen Sie daher bitte die Zustimmung für alle Schreiben mit dem jeweiligen QR-Code (und der jeweiligen Zustimmungs-ID / dem Zustimmungscode) durch.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, mit der Online-Zustimmung allen Kunden die Möglichkeit zu geben, die Dokumente, die weit über 100 Seiten umfassen, herunterzuladen und einzusehen.
Unglaublich – aber wahr: Wenn wir allen Kunden ohne elektronisches Postfach die Unterlagen papierhaft zusenden würden, dann hätte der Stapel an A4-Papier ein Gewicht von über 6.000 Kilogramm und eine Höhe von rund 134 Metern - also ungefähr so hoch wie der Hamburger Michel, der Petersdom (Rom) oder die Cheops-Pyramide (Ägypten).
Falls Sie bisher das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach nicht nutzen, empfehlen wir Ihnen jetzt umzustellen. Kommen Sie auf Ihre Kundenberaterin / Ihren Kundenberater zu. Natürlich können Sie auch gleich einen Termin vereinbaren:
Nach dem Anklicken/Speichern der PDF-Dateien muss der Zurück-Pfeil < (unten links) verwendet werden, um die Klickstrecke fortzusetzen. Ansonsten ist der Vorgang nicht abgeschlossen und damit die Zustimmung nicht erteilt.
Sie können Ihre Zustimmung natürlich auch in einer unserer Geschäftsstellen erteilen. Dazu legen Sie bitte alle Schreiben vor. Aber auch eine telefonische Zustimmung ist möglich. Rufen Sie unser KundenDialogCenter unter 07152 205 0 an!
Die gesetzlichen Vertreter erhalten das Anschreiben für das Konto des Kindes und können dann die Zustimmung auf dem oben beschriebenen Weg erteilen.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In diesem Fall fordern wir Sie auf, den Änderungen aktiv zuzustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen. Eine solche Textänderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Sonderbedingungen haben wir Ihnen bereits im Juli 2021 mitgeteilt.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken