Nach dem Jahressteuergesetz 2022 werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten / Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten / Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dem entsprechend werden die bei uns geführten Freistellungsaufträge um 24,844% erhöht.
Diese Erhöhungen werden automatisch durchgeführt. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.